Förderung für Bürgergeld-Empfänger · §16c SGB II

LES §16c — Bis zu 5.000 € Zuschuss + zinsloses Darlehen vom Jobcenter

Für Betriebsmittel, Investitionen, Erstausstattung · Kombinierbar mit Einstiegsgeld

Bürgergeld-Empfänger erhalten über §16c SGB II Zuschüsse bis 5.000 € sowie zinslose Darlehen für Betriebsmittel und Erstausstattung. Förderfähig ist vieles — entscheidend ist die nachvollziehbare Begründung im Antrag. Wir begleiten Dich kostenlos mit AVGS.

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Was bedeutet LES? — Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

Was sind LES (§16c SGB II)?

Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen (LES) nach §16c SGB II sind eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder bereits selbstständig sind und ihre Hilfebedürftigkeit überwinden möchten. Voraussetzung ist eine tragfähige Selbstständigkeit, belegt durch einen Businessplan mit Finanzplan. Förderfähig sind Zuschüsse für einen Teil der Kosten oder zinslose Darlehen für notwendige Betriebsmittel wie Werkzeug, Maschinen, IT-Ausstattung oder Erstausstattung. Zuschüsse sind dabei auf 5.000 € begrenzt (gesetzliche Obergrenze, §16c SGB II) — Darlehen können darüber hinausgehen, für sie gibt es keine gesetzliche Obergrenze. Der nächste Schritt ist ein Erstgespräch, in dem der Betriebsmittelbedarf und die Förderfähigkeit geklärt werden.

Rechtsgrundlage
§16c SGB II
Zielgruppe
Bürgergeld-Empfänger
Zuschuss
Begrenzt auf 5.000 €
Darlehen
Zinslos, keine Obergrenze
Rechtsgrundlage Obergrenze
§16c SGB II
Zuständige Stelle
Jobcenter
Was wird gefördert
Betriebsmittel (einmalig)
Kombinierbar mit
Einstiegsgeld, AVGS
Orientierung

LES §16c — bist Du hier richtig?

Ja — Du bist richtig, wenn:

  • Du beziehst Bürgergeld oder planst eine Gründung daraus
  • Du brauchst Geld für Investitionen, Betriebsmittel oder Erstausstattung
  • Du kannst die Notwendigkeit der Anschaffungen nachvollziehbar begründen
  • Du hast bereits einen Businessplan oder bist dabei einen zu erstellen

Nein — gehe besser hier hin:

Wer bekommt LES vom Jobcenter?

LES ist eine Ermessensleistung — diese sechs Voraussetzungen sollten erfüllt sein, um die Bewilligungschance zu maximieren.

  • Bürgergeld-Empfänger (ALG II / §19 SGB II)

    Du musst zum Zeitpunkt der Beantragung Bürgergeld beziehen.
  • Aufnahme oder Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit

    Sowohl Neugründer als auch bereits Selbstständige können LES beantragen.
  • Tragfähige Selbstständigkeit geplant oder aktiv

    Das Jobcenter prüft die Plausibilität — Marktpotenzial, Konzept und Umsetzbarkeit.
  • Professioneller Businessplan und Finanzplan

    Pflichtbestandteil des Antrags — entscheidet maßgeblich über die Bewilligung.
  • Kostenvoranschläge für die beantragten Betriebsmittel

    Jede Investition muss konkret belegt sein — pauschale Beträge werden nicht akzeptiert.
  • Ziel: Überwindung der Hilfebedürftigkeit

    Die Förderung soll Dich in die wirtschaftliche Eigenständigkeit führen.
Kein Rechtsanspruch: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen und Haushaltslage. Ein überzeugender, vollständiger Businessplan erhöht die Bewilligungschance erheblich — wir erstellen ihn gemeinsam mit Dir im AVGS-Coaching.

Wie hoch ist die LES-Förderung 2026?

LES kann als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen gewährt werden — das Jobcenter entscheidet individuell.

Förderart Höhe Rückzahlung
ZuschussGesetzlich auf 5.000 € begrenzt (§16c SGB II)Nein
Zinsloses DarlehenKeine gesetzliche Obergrenze — kann über 5.000 € hinausgehenJa, in Raten
FörderfähigEin Teil der anerkannten BetriebsmittelkostenJe nach Förderart

Hinweis: Die genaue Höhe und Förderart legt das Jobcenter individuell fest. Ein detaillierter Kostenvoranschlag für jedes beantragte Betriebsmittel ist Pflicht — pauschale Schätzungen werden nicht akzeptiert.

Offizielle Grundlage: Rechtsgrundlage ist §16c SGB II. Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit. Stand 2026 — über die Bewilligung entscheidet das zuständige Jobcenter im Einzelfall nach Ermessen.

Diese Betriebsmittel können über LES gefördert werden

LES finanziert Investitionsgüter — also Anschaffungen, die langfristig im Betrieb genutzt werden. Laufende Kosten sind ausgeschlossen.

Modul 01
Werkzeug & Maschinen

Handwerkszeug, Produktionsmaschinen, Berufsausrüstung, Geräte für den fachlichen Einsatz.

Modul 02
IT & Technik

Computer, Notebooks, Software-Lizenzen, Bürotechnik, Drucker, Kassensysteme.

Modul 03
Berufsfahrzeuge

Anteilige Förderung von Fahrzeugen, die für die selbstständige Tätigkeit zwingend erforderlich sind — nach individueller Prüfung.

Modul 04
Warenlager & Erstausstattung

Startbestand für Handel oder Gastronomie, Lager-Erstbefüllung, notwendige Einrichtung des Betriebsraums.

Nicht über LES förderbar: Laufende Betriebskosten (Miete, Strom, Internet), Personalkosten, Werbung, Versicherungen oder private Lebenshaltungskosten. LES ist ausschließlich für Investitionsgüter — also Anschaffungen, die langfristig im Betrieb verbleiben.

Schritt für Schritt zum LES-Zuschuss

In fünf klar definierten Schritten — wir begleiten Dich durch den gesamten Prozess.

  1. Erstgespräch: Förderfähigkeit & Betriebsmittelbedarf klären

    Wir prüfen Deine Situation, identifizieren förderfähige Betriebsmittel und entwickeln die optimale Förderstrategie — kostenlos und unverbindlich.

  2. Businessplan und Finanzplan erstellen

    Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam ein vollständiges, tragfähiges Unternehmenskonzept inklusive Finanzplan.

  3. Kostenvoranschläge für Betriebsmittel einholen

    Für jedes beantragte Betriebsmittel benötigst Du einen schriftlichen, konkreten Kostenvoranschlag — wir helfen bei der Auswahl der richtigen Anbieter.

  4. LES-Antrag beim Jobcenter stellen

    Vor Aufnahme der Tätigkeit reichst Du den Antrag mit allen Unterlagen ein. Wir bereiten Dich auf das Beratungsgespräch vor.

  5. Bewilligung & Betriebsmittel beschaffen

    Nach Bewilligung kannst Du die Betriebsmittel anschaffen — die Auszahlung erfolgt entweder direkt an den Anbieter oder als Kostenerstattung.

LES + Einstiegsgeld: Die optimale Kombination

LES und Einstiegsgeld (§16b SGB II) schließen sich nicht aus — sie ergänzen sich. Wer beide Förderungen kombiniert, startet mit maximaler finanzieller Absicherung.

LES finanziert die Betriebsmittel als Einmalzahlung — Einstiegsgeld stützt Deinen Lebensunterhalt laufend bis zu 24 Monate. Zusätzlich begleitet das AVGS-Coaching Dich kostenlos durch den gesamten Prozess.

  LES §16c Einstiegsgeld §16b
Was wird gefördert? Betriebsmittel (einmalig) Lebensunterhalt (laufend)
Dauer Einmalige Auszahlung Bis zu 24 Monate
Rückzahlung Ggf. als Darlehen Nein
Kombinierbar? ✓ Ja, mit Einstiegsgeld & AVGS ✓ Ja, mit LES & AVGS

Diese Unterlagen brauchst Du für den LES-Antrag

Vollständigkeit entscheidet — wir prüfen jeden Antrag vor Einreichung auf Lückenlosigkeit.

LES-Antragsformular

Beim Jobcenter erhältlich. Alle Felder vollständig und korrekt ausfüllen.

Businessplan (Textteil + Finanzplan)

Kern des Antrags. Tragfähigkeit, Marktpotenzial, Investitionsplanung — alles nachvollziehbar dokumentiert.

Kostenvoranschläge für alle beantragten Betriebsmittel

Schriftlich, konkret, von einem realen Anbieter. Pauschale Beträge werden nicht akzeptiert.

Nachweis der Bürgergeld-Berechtigung

Aktueller Bewilligungsbescheid des Jobcenters.

Qualifikationsnachweise

Zeugnisse, Zertifikate, Fortbildungsnachweise — alles, was Deine fachliche Eignung belegt.

Optional: Fachkundige Stellungnahme

Nicht vorgeschrieben, aber stark empfohlen. Stärkt den Antrag und erhöht die Bewilligungschance erheblich.

Wie LES wirklich bewilligt wird

Die LES-Förderung wird seltener vergeben, als viele denken. Zwei Dinge entscheiden: Erstens muss jeder beantragte Posten sauber und konkret begründet sein — warum genau dieses Betriebsmittel für Deine Selbstständigkeit notwendig ist. Lege für jede Anschaffung zwei unterschiedliche Angebote bei. Zweitens muss das Jobcenter die Mittel im Budget haben und der Draht zur zuständigen Beraterin oder zum Berater stimmen.

Förderfähig ist vieles — Werkzeug, Computer, Telefone, auch laufende Fachabos —, solange die Notwendigkeit nachvollziehbar erklärt ist. Ein Beispiel aus der Praxis (anonymisiert): Eine Gründerin mit einer Hörbehinderung benötigte spezielle technische Hilfsmittel und Apps für ihre Tätigkeit. Sauber begründet und mit Angeboten belegt — bewilligt. Es kommt fast immer auf die Begründung an, nicht auf die Art des Gegenstands.

Wann LES nicht passt: LES passt nicht, wenn die Anschaffung nicht klar betriebsnotwendig begründet werden kann, oder wenn Du pauschale Beträge ohne konkrete Angebote ansetzt — beides führt regelmäßig zur Ablehnung.

Jetzt LES beantragen — mit professioneller Begleitung

Wir erstellen Businessplan, Finanzplan und begleiten Dich bei der Antragstellung. Für Bürgergeld-Empfänger kostenlos mit AVGS-Gutschein.

Häufige Fragen zu LES §16c SGB II

Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.

LES (§16c): Finanziert Betriebsmittel — einmalig, für Investitionen wie Werkzeug, IT oder Erstausstattung.

Einstiegsgeld (§16b): Unterstützt laufend den Lebensunterhalt bis zu 24 Monate.

Beide Förderungen ergänzen sich und können gleichzeitig beantragt werden — das ist die optimale Kombination für Bürgergeld-Empfänger in der Gründungsphase.
Der Zuschuss ist gesetzlich auf 5.000 € begrenzt (Obergrenze nach §16c SGB II). Wird LES als Darlehen gewährt, gibt es keine gesetzliche Obergrenze — hier können auch höhere Beträge bewilligt werden. Das Jobcenter entscheidet nach Haushaltslage und Plausibilität des Businessplans, häufig als Kombination aus Zuschuss und Darlehen.
Nur wenn LES als Darlehen gewährt wird — dann in Raten zurückzuzahlen. Als Zuschuss ist LES rückzahlungsfrei. Welche Förderform das Jobcenter wählt, entscheidet es individuell — häufig wird ein Teil als Zuschuss, ein Teil als Darlehen kombiniert.
Ja. §16c SGB II gilt ausdrücklich auch für bereits Selbstständige, die noch Bürgergeld beziehen und ihre Hilfebedürftigkeit überwinden möchten. Vorausgesetzt: Du kannst nachweisen, dass die beantragten Betriebsmittel die wirtschaftliche Lage spürbar verbessern werden.
Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ein vollständiger, professionell aufbereiteter Businessplan reduziert das Ablehnungsrisiko erheblich. Häufige Ablehnungsgründe sind: unklare Tragfähigkeit, fehlende Kostenvoranschläge, nicht förderfähige Positionen. Wir prüfen Anträge vor Einreichung auf alle diese Punkte.
Nicht zwingend vorgeschrieben, aber stark empfohlen. Eine fachkundige Stellungnahme (z.B. von IHK, HWK oder einem akkreditierten Gründungsberater) bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit Deiner Selbstständigkeit unabhängig — und erhöht die Bewilligungschance beim Jobcenter spürbar.
Typisch 4–8 Wochen nach vollständiger Einreichung. Plane mindestens 6 Wochen Vorlauf vor dem geplanten Gründungs- oder Anschaffungstermin ein. Vor Bewilligung dürfen die Betriebsmittel nicht bestellt werden — sonst entfällt die Förderung.
Ja. Bürgergeld-Empfänger dürfen eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Das Jobcenter unterstützt die Gründung sogar gezielt — über LES (§16c SGB II) für Betriebsmittel und Einstiegsgeld (§16b SGB II) für den laufenden Lebensunterhalt. Voraussetzung ist eine tragfähige Geschäftsidee, die durch einen Businessplan mit Finanzplan belegt wird.
LES finanziert ausschließlich Investitionsgüter — also Anschaffungen, die langfristig im Betrieb verbleiben: Werkzeug und Maschinen, IT und Technik, anteilig Berufsfahrzeuge sowie Warenlager und Erstausstattung. Laufende Betriebskosten wie Miete, Strom, Werbung, Versicherungen oder private Lebenshaltungskosten sind nicht über LES förderbar.
Marvin Köther, Unternehmer und Gründungscoach
Über den Autor
Dieser Ratgeber wird von Marvin Köther erstellt — Unternehmer mit über 17 Jahren eigener Gründer- und Führungserfahrung und zertifizierter Coach für Existenzgründung. 61 begleitete Gründungen, Schwerpunkt Gründungszuschuss, AVGS-Coaching, Einstiegsgeld, LES §16c und Businessplan. Mehr über Marvin Köther →
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