AZAV-zertifiziert · §4 Nr.21 UStG steuerbefreit · Bundesweit online
ALG-1 und Bürgergeld-Empfänger erhalten professionelles Gründungscoaching vollständig kostenlos über den AVGS-Gutschein. Businessplan, Finanzplan und Fachkundige Stellungnahme inklusive.
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Er finanziert professionelles Gründungscoaching für Arbeitslose, ALG-1- und Bürgergeld-Empfänger. Das Coaching ist für Sie vollständig kostenlos — die Kosten werden direkt an den AZAV-zertifizierten Anbieter gezahlt.
Der AVGS steht grundsätzlich allen arbeitslosen Personen mit Gründungswunsch zu — unabhängig davon, ob sie ALG 1 oder Bürgergeld beziehen.
Arbeitslos gemeldet bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Auch vorübergehend ohne Leistungen — entscheidend ist die offizielle Arbeitslosmeldung.Bezug von ALG 1, Bürgergeld oder ohne Leistung bei Arbeitslosigkeit
Im Gegensatz zum Gründungszuschuss gilt der AVGS auch für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter.Konkreter Gründungswunsch und grundsätzliche Eignung
Sie müssen dem Arbeitsvermittler plausibel darlegen, dass eine Selbstständigkeit geplant ist.AVGS-Antrag beim persönlichen Arbeitsvermittler stellen
Der AVGS wird nicht automatisch ausgegeben — Sie müssen ihn aktiv im Gespräch einfordern.Auswahl eines AZAV-zertifizierten Anbieters (z.B. Businessplan-Ersteller.de)
Nur AZAV-zertifizierte Anbieter dürfen AVGS-Maßnahmen durchführen und abrechnen.Tipp: Sprechen Sie Ihren Gründungswunsch beim nächsten Termin beim Arbeitsvermittler direkt an. Formulieren Sie: „Ich möchte einen AVGS für Gründungscoaching beantragen." Wir helfen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wie Sie den Antrag am besten stellen.
Unser Erfolgspfad-Coaching führt Sie strukturiert durch alle Schritte der Gründungsvorbereitung — vom ersten Konzept bis zur fachkundigen Stellungnahme.
Wir validieren Ihre Geschäftsidee, analysieren den Markt und definieren Ihre Zielgruppe präzise. Grundlage für einen überzeugenden Businessplan.
Entwicklung Ihrer Positionierung, Preisstrategien und konkreter Maßnahmen zur Kundengewinnung — praxisnah und umsetzbar.
Erstellung von Liquiditätsvorschau, Rentabilitätsanalyse und Kostenplanung. Realistische Zahlen, die die Agentur für Arbeit überzeugen.
Welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung? Einzelunternehmen, GbR, Freiberufler — mit den steuerlichen Grundlagen für den Start.
Professioneller Businessplan mit Textteil und vollständigem Finanzplan — förderkonform für die Agentur für Arbeit und das Jobcenter.
Wir begleiten Sie zur anerkannten Stelle und bereiten Ihren Businessplan optimal auf die Prüfung vor. Die Stellungnahme ist Pflichtbestandteil des Gründungszuschuss-Antrags.
Von der Beantragung bis zur Gründung — wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir, ob Sie die Voraussetzungen für den AVGS erfüllen, welche Förderungen infrage kommen und wie der optimale Zeitplan aussieht.
Kostenlos, unverbindlich, onlineSie schildern Ihren Gründungswunsch beim Arbeitsvermittler und beantragen den AVGS. Wir bereiten Sie auf dieses Gespräch vor und erklären, worauf es ankommt.
Wir briefen Sie vorabMit dem ausgestellten AVGS starten wir das Coaching. Die 6 Module werden in flexiblen Terminen online absolviert — angepasst an Ihren Zeitplan.
Am Ende des Coachings haben Sie einen vollständigen, förderkonformen Businessplan — inklusive Textteil, Finanzplan und aller Anlagen für den Gründungszuschuss-Antrag.
Druckfertig & digitalWir begleiten Sie zur anerkannten Stelle (IHK, HWK oder akkreditierter Berater) und bereiten Ihren Businessplan für die Prüfung vor. Die Stellungnahme bestätigt die wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Mit vollständigen Unterlagen stellen Sie den Gründungszuschuss-Antrag bei der Agentur für Arbeit. Nach Bewilligung melden Sie Ihr Gewerbe an und erhalten monatlich Ihren Zuschuss.
Gilt nur für ALG-1-EmpfängerWir sind AZAV-zertifiziert und direkt mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter abrechnungsberechtigt. Businessplan, Finanzplan und Begleitung zur Fachkundigen Stellungnahme inklusive.
Alle wichtigen Fragen zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein — direkt und verständlich beantwortet.
Den AVGS erhalten Personen, die arbeitslos gemeldet sind und ALG 1, Bürgergeld oder keine Leistung bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit beziehen. Im Gegensatz zum Gründungszuschuss ist der AVGS auch für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter zugänglich. Voraussetzung ist ein glaubhafter Gründungswunsch.
Das AVGS-Coaching ist für Sie vollständig kostenlos. Die Kosten werden direkt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an den AZAV-zertifizierten Anbieter gezahlt. Sie zahlen weder für das Coaching noch für den Businessplan oder die Begleitung zur fachkundigen Stellungnahme.
Den AVGS beantragen Sie in einem persönlichen Gespräch bei Ihrem Arbeitsvermittler. Teilen Sie Ihren Gründungswunsch mit und sagen Sie konkret: „Ich möchte einen AVGS für Gründungscoaching." Der Arbeitsvermittler prüft die Voraussetzungen und stellt den Gutschein aus. Wir bereiten Sie in unserem kostenlosen Erstgespräch auf dieses Gespräch vor.
Nein. Der AVGS ist kein Darlehen — er muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass das Coaching bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter absolviert wird. Businessplan-Ersteller.de ist AZAV-zertifiziert gemäß §4 Nr.21 UStG.
Das Coaching umfasst in der Regel 25 Unterrichtseinheiten über 5 Tage. Die Termine sind flexibel und können auf mehrere Wochen verteilt werden. Das Coaching findet vollständig online statt, sodass keine Anreise nötig ist. Die genaue Dauer hängt vom bewilligten Umfang Ihres AVGS ab.
Ja — das ist der ideale Weg. Der AVGS finanziert das Coaching und den Businessplan vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert Ihren Lebensunterhalt nach der Gründung (6 Monate ALG-1-Betrag + 300 €). Beide Förderungen können gleichzeitig beantragt werden und ergänzen sich optimal. Voraussetzung für den Gründungszuschuss: mind. 150 Tage ALG-1-Restanspruch.
Der AVGS finanziert das Coaching vor der Gründung — für ALG-1 und Bürgergeld-Empfänger. Der Gründungszuschuss zahlt monatlich nach der Gründung — nur für ALG-1-Empfänger mit mind. 150 Tagen Restanspruch. Einfach merken: AVGS = Coaching-Förderung. Gründungszuschuss = Lebensunterhalt-Förderung.
Ja. Das Coaching bei Businessplan-Ersteller.de findet vollständig online statt — per Video-Call und digitalem Workspace. Sie brauchen keine Anreise und können bundesweit teilnehmen. Einzige Voraussetzung: ein Computer oder Tablet mit Internetzugang.
Bis zu 15 Monate staatliche Förderung für ALG-1-Empfänger. Voraussetzungen, Höhe und Antragsprozess erklärt.
Bürgergeld-Empfänger können Einstiegsgeld vom Jobcenter erhalten. Was das ist, wer es bekommt und wie Sie es beantragen.
Professioneller Businessplan für Arbeitsamt und Jobcenter — mit Textteil, Finanzplan und Tragfähigkeitsprüfung.