Für Bürgergeld-Empfänger · §16b SGB II

Einstiegsgeld beantragen — Förderung für Bürgergeld-Empfänger

Bis zu 24 Monate Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Bürgergeld-Empfänger können Einstiegsgeld vom Jobcenter erhalten und damit die Gründungsphase finanziell überbrücken. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Bewilligung — kostenlos mit AVGS-Coaching.

17+ Jahre Erfahrung
60+ Gründungen begleitet
AZAV-zertifiziert
Kostenlos mit AVGS
Direkte Antwort

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld (§16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die eine selbstständige oder abhängige Beschäftigung aufnehmen. Es ergänzt das Einkommen in der Anlaufphase — für bis zu 24 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Hilfebedürftigkeit und der Anzahl der Kinder. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.

Rechtsgrundlage
§16b SGB II
Zielgruppe
Bürgergeld-Empfänger
Max. Dauer
24 Monate
Förderart
Ergänzend zum Einkommen
Zuständige Stelle
Jobcenter (nicht Arbeitsamt)
Kombination möglich
Ja, mit AVGS
Höhe
Individuell, nach Ermessen
Berechnungsbasis
Hilfebedürftigkeit + Kinder

Wer bekommt das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung — diese sechs Voraussetzungen sollten erfüllt sein.

  • Bürgergeld-Empfänger nach §19 SGB IISie müssen zum Zeitpunkt der Beantragung Bürgergeld beziehen.
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geplantAuch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist möglich.
  • Hauptberufliche SelbstständigkeitKeine Nebentätigkeit; die Selbstständigkeit muss zeitlich überwiegen.
  • Tragfähiges UnternehmenskonzeptDas Jobcenter prüft die Plausibilität Ihres Vorhabens — ein Businessplan ist Pflicht.
  • Beendigung der Hilfebedürftigkeit absehbarDas Einstiegsgeld soll in die wirtschaftliche Eigenständigkeit führen.
  • Antrag VOR Tätigkeitsaufnahme beim JobcenterNachträgliche Anträge werden meist abgelehnt. Rechtzeitig planen!
Unterschied zum Gründungszuschuss: Das Einstiegsgeld ist für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter (SGB II). Der Gründungszuschuss ist für ALG-1-Empfänger bei der Agentur für Arbeit (SGB III). Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld 2025?

Es gibt keine festen Beträge — das Jobcenter berechnet die Höhe individuell anhand mehrerer Faktoren.

Faktor Einfluss auf die Höhe
Dauer der HilfebedürftigkeitJe länger, desto höher
Anzahl der Kinder im HaushaltErhöhung pro Kind
Bisheriges Bürgergeld-NiveauBasis der Berechnung
Ermessen des JobcentersEndgültige Entscheidung

Orientierungswert 2025: Typisch werden 50–75 % des bisherigen Bürgergelds für eine Laufzeit von 6–24 Monaten gewährt. Die exakte Höhe wird vom Jobcenter individuell festgesetzt — ein professionelles Unternehmenskonzept beeinflusst die Entscheidung positiv.

So beantragen Sie das Einstiegsgeld

  1. Kostenloses Erstgespräch mit uns

    Wir prüfen Ihre Situation, welche Förderungen infrage kommen und wie der optimale Weg aussieht — kostenlos und unverbindlich.

  2. AVGS-Coaching starten

    Mit Ihrem AVGS-Gutschein vom Jobcenter erarbeiten wir gemeinsam Businessplan, Finanzplan und ein vollständiges Unternehmenskonzept.

  3. Antrag beim Jobcenter stellen

    Vor Aufnahme der Tätigkeit reichen Sie den Antrag mit allen vollständigen Unterlagen ein. Wir bereiten Sie darauf vor.

  4. Entscheidung des Jobcenters abwarten

    Die typische Bearbeitungszeit beträgt 4–6 Wochen. Planen Sie diesen Puffer unbedingt ein.

  5. Selbstständigkeit starten & Einstiegsgeld erhalten

    Sie gründen Ihr Unternehmen — das Einstiegsgeld ergänzt monatlich Ihr Einkommen in der Anlaufphase.

3 Fehler beim Einstiegsgeld-Antrag

Diese Fehler kosten Förderung — vermeiden Sie sie mit unserer Begleitung.

01
Antrag nach Gründung stellen

Das Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden vom Jobcenter nahezu immer abgelehnt.

Fix: Antrag rechtzeitig stellen — mindestens 4–6 Wochen vorher.
02
Einstiegsgeld als Betriebseinnahme einplanen

Das Einstiegsgeld ist eine private Transferleistung, keine Betriebseinnahme. Im Finanzplan gehört es auf die Privatseite — nicht in die Unternehmensrechnung.

Fix: Klar trennen — privat vs. betrieblich dokumentieren.
03
Kein vollständiges Unternehmenskonzept

Ohne plausibles, vollständiges Konzept wird der Antrag abgelehnt. Das Jobcenter prüft Marktfähigkeit, Finanzierung und unternehmerische Eignung.

Fix: Professioneller Businessplan + AVGS-Coaching erhöhen die Chancen erheblich.

Jetzt Einstiegsgeld beantragen — mit professioneller Begleitung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: AVGS-Coaching, Businessplan, Finanzplan und Antragsvorbereitung. Kostenlos mit Ihrem AVGS-Gutschein.

Häufige Fragen zum Einstiegsgeld

Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.

Bürgergeld-Empfänger nach §19 SGB II, die eine selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Das Jobcenter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen — ein überzeugendes Unternehmenskonzept ist entscheidend.
Bis zu 24 Monate. Die genaue Dauer legt das Jobcenter individuell fest — abhängig von Ihrer Situation, dem Unternehmenskonzept und der erwarteten Zeit bis zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit.
Nein. Das Einstiegsgeld ist eine Förderleistung und kein Darlehen. Es muss nicht zurückgezahlt werden, solange Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Ja. Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) finanziert das Coaching vor der Gründung. Das Einstiegsgeld ergänzt Ihr Einkommen nach der Gründung. Beide Förderungen greifen zeitlich nacheinander — eine ideale Kombination.
Einstiegsgeld: Für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter (SGB II), bis 24 Monate, ergänzt das laufende Einkommen.

Gründungszuschuss: Für ALG-1-Empfänger bei der Agentur für Arbeit (SGB III), max. 15 Monate (6 + 9 Monate), zahlt den ALG-1-Betrag plus 300 €.

Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Ja. Das Jobcenter prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Ein professioneller Businessplan mit Finanzplan erhöht die Bewilligungschancen erheblich — wir erstellen ihn gemeinsam in unserem AVGS-Coaching.
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Ein nachträglicher Antrag wird vom Jobcenter in der Regel abgelehnt. Planen Sie mindestens 4–6 Wochen Vorlaufzeit ein — bei komplexeren Fällen auch mehr.
Das Einstiegsgeld wird gezahlt, solange eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht. Übersteigt Ihr Einkommen den Bedarf vollständig, entfällt die Förderung — das ist das Ziel der Maßnahme.