Bis zu 24 Monate Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit
Bürgergeld-Empfänger können Einstiegsgeld vom Jobcenter erhalten und damit die Gründungsphase finanziell überbrücken. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Bewilligung — kostenlos mit AVGS-Coaching.
Das Einstiegsgeld (§16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die eine selbstständige oder abhängige Beschäftigung aufnehmen. Es ergänzt das Einkommen in der Anlaufphase — für bis zu 24 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Hilfebedürftigkeit und der Anzahl der Kinder. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.
Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung — diese sechs Voraussetzungen sollten erfüllt sein.
Es gibt keine festen Beträge — das Jobcenter berechnet die Höhe individuell anhand mehrerer Faktoren.
| Faktor | Einfluss auf die Höhe |
|---|---|
| Dauer der Hilfebedürftigkeit | Je länger, desto höher |
| Anzahl der Kinder im Haushalt | Erhöhung pro Kind |
| Bisheriges Bürgergeld-Niveau | Basis der Berechnung |
| Ermessen des Jobcenters | Endgültige Entscheidung |
Orientierungswert 2025: Typisch werden 50–75 % des bisherigen Bürgergelds für eine Laufzeit von 6–24 Monaten gewährt. Die exakte Höhe wird vom Jobcenter individuell festgesetzt — ein professionelles Unternehmenskonzept beeinflusst die Entscheidung positiv.
Wir prüfen Ihre Situation, welche Förderungen infrage kommen und wie der optimale Weg aussieht — kostenlos und unverbindlich.
Mit Ihrem AVGS-Gutschein vom Jobcenter erarbeiten wir gemeinsam Businessplan, Finanzplan und ein vollständiges Unternehmenskonzept.
Vor Aufnahme der Tätigkeit reichen Sie den Antrag mit allen vollständigen Unterlagen ein. Wir bereiten Sie darauf vor.
Die typische Bearbeitungszeit beträgt 4–6 Wochen. Planen Sie diesen Puffer unbedingt ein.
Sie gründen Ihr Unternehmen — das Einstiegsgeld ergänzt monatlich Ihr Einkommen in der Anlaufphase.
Diese Fehler kosten Förderung — vermeiden Sie sie mit unserer Begleitung.
Das Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden vom Jobcenter nahezu immer abgelehnt.
Fix: Antrag rechtzeitig stellen — mindestens 4–6 Wochen vorher.Das Einstiegsgeld ist eine private Transferleistung, keine Betriebseinnahme. Im Finanzplan gehört es auf die Privatseite — nicht in die Unternehmensrechnung.
Fix: Klar trennen — privat vs. betrieblich dokumentieren.Ohne plausibles, vollständiges Konzept wird der Antrag abgelehnt. Das Jobcenter prüft Marktfähigkeit, Finanzierung und unternehmerische Eignung.
Fix: Professioneller Businessplan + AVGS-Coaching erhöhen die Chancen erheblich.Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess: AVGS-Coaching, Businessplan, Finanzplan und Antragsvorbereitung. Kostenlos mit Ihrem AVGS-Gutschein.
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