Für Bürgergeld-Empfänger · §16b SGB II

Einstiegsgeld 2026 — Bürgergeld weiter erhalten in der Gründungsphase

Ermessensleistung nach §16b SGB II · Antrag VOR Gewerbeanmeldung · Bis 24 Monate

Bürgergeld-Empfänger erhalten zusätzlich zum laufenden Bedarf Einstiegsgeld vom Jobcenter zur Überbrückung der Gründungsphase. Wichtig: Reihenfolge zählt — Antrag vor Gewerbeanmeldung. Wir kennen die Fallstricke aus 61 begleiteten Gründungen.

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Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld (§16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die eine selbstständige oder abhängige Beschäftigung aufnehmen. Es ergänzt das Einkommen in der Anlaufphase — für bis zu 24 Monate. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Hilfebedürftigkeit und der Anzahl der Kinder. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.

Rechtsgrundlage
§16b SGB II
Zielgruppe
Bürgergeld-Empfänger
Max. Dauer
24 Monate
Förderart
Ergänzend zum Einkommen
Zuständige Stelle
Jobcenter (nicht Arbeitsamt)
Kombination möglich
Ja, mit AVGS
Höhe
Individuell, nach Ermessen
Berechnungsbasis
Hilfebedürftigkeit + Kinder
Orientierung

Einstiegsgeld — bist Du hier richtig?

Ja — Du bist richtig, wenn:

  • Du beziehst Bürgergeld vom Jobcenter
  • Du planst eine selbstständige Tätigkeit
  • Du hast den Antrag noch nicht gestellt (vor Gewerbeanmeldung)
  • Dein Businessplan zeigt eine realistische Tragfähigkeit

Nein — gehe besser hier hin:

Wer bekommt das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung — diese sechs Voraussetzungen sollten erfüllt sein.

  • Bürgergeld-Empfänger nach §19 SGB IIDu musst zum Zeitpunkt der Beantragung Bürgergeld beziehen.
  • Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit geplantAuch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist möglich.
  • Hauptberufliche SelbstständigkeitKeine Nebentätigkeit; die Selbstständigkeit muss zeitlich überwiegen.
  • Tragfähiges UnternehmenskonzeptDas Jobcenter prüft die Plausibilität Deines Vorhabens — ein Businessplan ist Pflicht.
  • Beendigung der Hilfebedürftigkeit absehbarDas Einstiegsgeld soll in die wirtschaftliche Eigenständigkeit führen.
  • Antrag VOR Tätigkeitsaufnahme beim JobcenterNachträgliche Anträge werden meist abgelehnt. Rechtzeitig planen!
Unterschied zum Gründungszuschuss: Das Einstiegsgeld ist für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter (SGB II). Der Gründungszuschuss ist für ALG-1-Empfänger bei der Agentur für Arbeit (SGB III). Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld 2026?

Es gibt keine festen Beträge — das Jobcenter berechnet die Höhe individuell anhand mehrerer Faktoren.

Faktor Einfluss auf die Höhe
Dauer der HilfebedürftigkeitJe länger, desto höher
Anzahl der Kinder im HaushaltErhöhung pro Kind
Bisheriges Bürgergeld-NiveauBasis der Berechnung
Ermessen des JobcentersEndgültige Entscheidung

Höhe — Erfahrungswerte aus der Praxis, kein Anspruch: Alleinstehende erhalten häufig rund 25–30 %, Familien mit Kindern eher 50–75 % des bisherigen Bürgergeld-Bedarfs. Die Laufzeit liegt typisch bei 12 Monaten, in Einzelfällen bis 24. Diese Werte sind keine Garantie — Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung nach §16b SGB II. Die tatsächliche Höhe und Dauer legt das Jobcenter individuell fest.

Offizielle Grundlage: Rechtsgrundlage ist §16b SGB II. Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung — es besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit. Stand 2026 — das zuständige Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

So beantragst Du das Einstiegsgeld

  1. Kostenloses Erstgespräch mit uns

    Wir prüfen Deine Situation, welche Förderungen infrage kommen und wie der optimale Weg aussieht — kostenlos und unverbindlich.

  2. AVGS-Coaching starten

    Mit Deinem AVGS-Gutschein vom Jobcenter erarbeiten wir gemeinsam Businessplan, Finanzplan und ein vollständiges Unternehmenskonzept.

  3. Antrag beim Jobcenter stellen

    Vor Aufnahme der Tätigkeit reichst Du den Antrag mit allen vollständigen Unterlagen ein. Wir bereiten Dich darauf vor.

  4. Entscheidung des Jobcenters abwarten

    Die typische Bearbeitungszeit beträgt 4–6 Wochen. Plane diesen Puffer unbedingt ein.

  5. Selbstständigkeit starten & Einstiegsgeld erhalten

    Du gründest Dein Unternehmen — das Einstiegsgeld ergänzt monatlich Dein Einkommen in der Anlaufphase.

3 Fehler beim Einstiegsgeld-Antrag

Diese Fehler kosten Förderung — vermeide sie mit unserer Begleitung.

01
Antrag nach Gründung stellen

Das Einstiegsgeld muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden vom Jobcenter nahezu immer abgelehnt.

Fix: Antrag rechtzeitig stellen — mindestens 4–6 Wochen vorher.
02
Einstiegsgeld als Betriebseinnahme einplanen

Das Einstiegsgeld ist eine private Transferleistung, keine Betriebseinnahme. Im Finanzplan gehört es auf die Privatseite — nicht in die Unternehmensrechnung.

Fix: Klar trennen — privat vs. betrieblich dokumentieren.
03
Kein vollständiges Unternehmenskonzept

Ohne plausibles, vollständiges Konzept wird der Antrag abgelehnt. Das Jobcenter prüft Marktfähigkeit, Finanzierung und unternehmerische Eignung.

Fix: Professioneller Businessplan + AVGS-Coaching erhöhen die Chancen erheblich.

Einstiegsgeld beim Jobcenter — die Praxis

Der Weg über das Jobcenter ist oft offener als der über die Agentur für Arbeit. Das Jobcenter akzeptiert in der Anlaufphase auch längere Durststrecken — eine Selbstständigkeit, die in den ersten rund zwölf Monaten noch nicht voll trägt, ist hier kein Ausschlussgrund. Entscheidend bleiben zwei Dinge: ein nachvollziehbares, plausibles Unternehmenskonzept — und ein Jobcenter, das die Mittel im Budget hat.

Wann das Einstiegsgeld nicht zu Dir passt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld — das Jobcenter entscheidet nach Ermessen. Ist Dein Vorhaben nicht plausibel als tragfähig dargestellt, wird es schwierig. Und: Das Einstiegsgeld ergänzt Dein Einkommen in der Anlaufphase — es ersetzt keine vollständige Geschäftsfinanzierung.

Jetzt Einstiegsgeld beantragen — mit professioneller Begleitung

Wir begleiten Dich durch den gesamten Prozess: AVGS-Coaching, Businessplan, Finanzplan und Antragsvorbereitung. Kostenlos mit Deinem AVGS-Gutschein.

Häufige Fragen zum Einstiegsgeld

Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.

Bürgergeld-Empfänger nach §19 SGB II, die eine selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Das Jobcenter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen — ein überzeugendes Unternehmenskonzept ist entscheidend.
Bis zu 24 Monate. Die genaue Dauer legt das Jobcenter individuell fest — abhängig von Deiner Situation, dem Unternehmenskonzept und der erwarteten Zeit bis zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit.
Nein. Das Einstiegsgeld ist eine Förderleistung und kein Darlehen. Es muss nicht zurückgezahlt werden, solange Du die Fördervoraussetzungen erfüllst.
Ja. Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) finanziert das Coaching vor der Gründung. Das Einstiegsgeld ergänzt Dein Einkommen nach der Gründung. Beide Förderungen greifen zeitlich nacheinander — eine ideale Kombination.
Einstiegsgeld: Für Bürgergeld-Empfänger beim Jobcenter (SGB II), bis 24 Monate, ergänzt das laufende Einkommen.

Gründungszuschuss: Für ALG-1-Empfänger bei der Agentur für Arbeit (SGB III), max. 15 Monate (6 + 9 Monate), zahlt den ALG-1-Betrag plus 300 €.

Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Ja. Das Jobcenter prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit Deines Vorhabens. Ein professioneller Businessplan mit Finanzplan erhöht die Bewilligungschancen erheblich — wir erstellen ihn gemeinsam in unserem AVGS-Coaching.
Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Ein nachträglicher Antrag wird vom Jobcenter in der Regel abgelehnt. Plane mindestens 4–6 Wochen Vorlaufzeit ein — bei komplexeren Fällen auch mehr.
Das Einstiegsgeld wird gezahlt, solange eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II besteht. Übersteigt Dein Einkommen den Bedarf vollständig, entfällt die Förderung — das ist das Ziel der Maßnahme.
Ja. Als Bürgergeld-Empfänger darfst Du Dich selbstständig machen — Du musst die geplante Tätigkeit dem Jobcenter melden. Für die Gründungsphase kannst Du das Einstiegsgeld (§16b SGB II) beantragen, das Dein Einkommen für bis zu 24 Monate ergänzt. Wichtig ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept, denn das Jobcenter prüft die wirtschaftliche Plausibilität Deines Vorhabens.
Das Jobcenter kann Dich auf mehreren Wegen unterstützen: Das Einstiegsgeld (§16b SGB II) ergänzt Dein Einkommen für bis zu 24 Monate, die LES (§16c SGB II) bietet Zuschüsse und Darlehen für Betriebsmittel. Zusätzlich finanziert der AVGS das Gründungscoaching vor dem Start. Alle Leistungen sind Ermessensleistungen — über die Bewilligung entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Marvin Köther, Unternehmer und Gründungscoach
Über den Autor
Dieser Ratgeber wird von Marvin Köther erstellt — Unternehmer mit über 17 Jahren eigener Gründer- und Führungserfahrung und zertifizierter Coach für Existenzgründung. 61 begleitete Gründungen, Schwerpunkt Gründungszuschuss, AVGS-Coaching, Einstiegsgeld, LES §16c und Businessplan. Mehr über Marvin Köther →
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