Beantworten Sie 5 kurze Fragen — wir zeigen Ihnen, welche staatliche Förderung für Ihre Gründung in Frage kommt.
Drei Hauptförderungen stehen Gründern zur Verfügung: (1) Gründungszuschuss — für ALG-1-Empfänger mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, § 93 SGB III. Er zahlt den bisherigen ALG-1-Betrag plus 300 €/Monat für bis zu 15 Monate. (2) Einstiegsgeld — für Bürgergeld-Empfänger, § 16b SGB II. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen über Dauer (max. 24 Monate) und Höhe. (3) AVGS-Coaching — für ALG-1- und Bürgergeld-Empfänger. In der Regel 20–25 Unterrichtseinheiten — bis zu 100 UE möglich. Kostenlos: Businessplan, Finanzplan, Antragsvorbereitung.
Alle drei staatlichen Förderungen auf einen Blick — Zielgruppe, Betrag und Anlaufstelle.
| Förderung | Zielgruppe | Betrag / Dauer | Antrag bei |
|---|---|---|---|
| Gründungszuschuss | ALG-1-Empfänger (mind. 150 Tage Restanspruch) | ALG 1 + 300 €/Monat max. 15 Monate |
Agentur für Arbeit |
| Einstiegsgeld | Bürgergeld-Empfänger | Individuell (bis 50 % des Regelsatzes) max. 24 Monate |
Jobcenter |
| AVGS-Coaching | ALG 1 + Bürgergeld | Bis zu 25 UE kostenlos AZAV-zertifiziert |
Agentur f.A. / Jobcenter |
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