Pflichtbestandteil GZ-Antrag · AZAV-zertifiziert

Fachkundige Stellungnahme — Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss

Ohne Stellungnahme kein Gründungszuschuss — wir begleiten Sie

Ohne fachkundige Stellungnahme kann die Agentur für Arbeit keinen Gründungszuschuss bewilligen. Wir begleiten Sie zur anerkannten Stelle und bereiten Ihren Businessplan optimal auf die Prüfung vor.

17+ Jahre Erfahrung
60+ Gründungen begleitet
AZAV-zertifiziert
Kostenlos mit AVGS
Direkte Antwort

Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme (auch: Tragfähigkeitsbescheinigung) ist eine schriftliche Beurteilung Ihres Businessplans durch eine anerkannte Institution. Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Ohne diese Bescheinigung kann die Agentur für Arbeit keinen Gründungszuschuss bewilligen. Sie ist damit Pflichtbestandteil jedes Gründungszuschuss-Antrags.

Wer stellt sie aus
IHK, HWK, Steuerberater, AZAV-Berater
Anerkannte Institutionen
Inhalt
Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
Ihres Businessplans
Pflicht für
Gründungszuschuss-Antrag
§93 SGB III
Kosten
Mit AVGS kostenlos
Sonst 150–500 €

Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Nicht jede Institution ist berechtigt. Die Agentur für Arbeit akzeptiert nur Stellungnahmen von offiziell anerkannten fachkundigen Stellen.

  • IHK (Industrie- und Handelskammer)Zuständig für gewerbliche Gründungen. Kostenlos oder geringe Gebühr. Erste Anlaufstelle für die meisten Gründer.
  • HWK (Handwerkskammer)Zuständig für handwerkliche Gründungen und Berufe mit Meisterpflicht. Wichtig: Bei handwerklichem Hintergrund immer HWK statt IHK wählen.
  • Steuerberater oder WirtschaftsprüferAnerkannte Fachleute mit Kammermitgliedschaft dürfen die Stellungnahme ausstellen. Häufig kostenpflichtig (150–500 €).
  • Akkreditierter Gründungsberater (AZAV)AZAV-zertifizierte Berater wie Businessplan-Ersteller.de sind als fachkundige Stelle anerkannt und können die Stellungnahme ausstellen.
  • Berufsständische KammernJe nach Branche: Architektenkammer, Ärztekammer etc. für freie Berufe mit eigener Berufsordnung.
Wir sind AZAV-zertifiziert und können in vielen Fällen selbst die fachkundige Stellungnahme ausstellen — oder wir begleiten Sie direkt zur zuständigen IHK oder HWK. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg für Ihre Branche am sinnvollsten ist.

Was prüft die fachkundige Stelle?

Die anerkannte Stelle beurteilt Ihren Businessplan nach standardisierten Kriterien. Jeder dieser Punkte muss überzeugend ausgearbeitet sein.

Prüfkriterium Was bewertet wird
Tragfähigkeit der FinanzplanungSind Umsatzprognosen realistisch und begründbar? Ist die Liquidität in den ersten Monaten gesichert?
MarktanalyseIst der Zielmarkt ausreichend analysiert? Werden Wettbewerber und Marktpotenzial realistisch eingeschätzt?
Qualifikation des GründersHat der Gründer die fachliche Eignung für das geplante Vorhaben? Sind Qualifikationsnachweise vorhanden?
MarketingstrategieGibt es einen plausiblen Plan zur Kundengewinnung? Sind Vertriebswege und Preisgestaltung durchdacht?
Rechtsform & SteuernIst die gewählte Rechtsform sinnvoll für das Vorhaben? Sind steuerliche Grundlagen berücksichtigt?

Eine unvollständige oder unrealistische Planung führt zur Ablehnung der Stellungnahme — und damit zum Scheitern des Gründungszuschuss-Antrags. Lassen Sie Ihren Businessplan von uns professionell vorbereiten.

So erhalten Sie Ihre fachkundige Stellungnahme

Von der Businessplan-Erstellung bis zur fertigen Bescheinigung — wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

  1. Businessplan fertigstellen

    Mit unserem AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam einen vollständigen, prüfungsfähigen Businessplan mit Textteil und Finanzplan.

    Kostenlos mit AVGS-Gutschein
  2. Anerkannte Stelle auswählen

    IHK, HWK oder akkreditierter Berater. Wir empfehlen die passende Stelle für Ihre Branche und Ihr Vorhaben — damit Sie nicht zur falschen Kammer gehen.

  3. Termin vereinbaren & Unterlagen einreichen

    Vollständiger Businessplan + Finanzplan + Qualifikationsnachweise. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen.

  4. Prüfungsgespräch führen

    Viele fachkundige Stellen stellen Nachfragen zum Businessplan. Wir bereiten Sie auf mögliche Fragen vor und üben das Gespräch mit Ihnen.

    Prüfungsvorbereitung inklusive
  5. Stellungnahme erhalten & Antrag stellen

    Mit der positiven Bescheinigung stellen Sie den Gründungszuschuss-Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Bewilligung folgt typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen.

3 Fehler bei der fachkundigen Stellungnahme

Diese Fehler kosten Sie die positive Stellungnahme — und damit den Gründungszuschuss.

01
Businessplan mit unrealistischen Zahlen

Zu hohe Umsatzprognosen in den ersten Monaten führen zur Ablehnung. Prüfer kennen typische Anlaufkurven und erkennen übertriebene Schätzungen sofort.

Fix: Konservative, schrittweise Anlaufplanung mit nachvollziehbaren Annahmen.
02
Falsche Stelle gewählt

Wer mit einem handwerklichen Beruf zur IHK geht, kann abgewiesen werden. Oder wer zur falschen Branchenkammer geht, verliert wertvolle Zeit.

Fix: Vorab klären, welche Kammer für Ihre Branche und Rechtsform zuständig ist.
03
Termin ohne Vorbereitung

Viele Prüfer stellen Nachfragen zum Businessplan. Ohne Vorbereitung wirkt man unsicher — das kann zu einer negativen Stellungnahme führen, obwohl der Plan gut ist.

Fix: Prüfungsgespräch mit uns vorbereiten — wir simulieren die typischen Fragen.

Jetzt Termin vereinbaren — Wir begleiten Sie zur fachkundigen Stellungnahme

Wir bereiten Ihren Businessplan optimal vor und begleiten Sie persönlich zur fachkundigen Stelle. Kostenlos mit Ihrem AVGS-Gutschein.

Häufige Fragen zur fachkundigen Stellungnahme

Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.

Beides bezeichnet dasselbe Dokument. Die offizielle Bezeichnung im SGB III ist „fachkundige Stellungnahme". Im Volksmund wird sie auch Tragfähigkeitsbescheinigung oder Tragfähigkeitsgutachten genannt.
Anerkannte Institutionen: IHK, HWK, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder AZAV-zertifizierte Gründungsberater wie Businessplan-Ersteller.de. Entscheidend ist, dass die Stelle offiziell von der Agentur für Arbeit anerkannt ist.
Bei der IHK häufig kostenlos oder gegen geringe Gebühr. Bei akkreditierten Beratern und Steuerberatern 150–500 €. Mit AVGS-Gutschein ist die Stellungnahme im Rahmen unseres Coachings vollständig kostenlos für Sie.
Typischerweise 1–2 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Planen Sie ausreichend Zeit vor dem geplanten Gründungsdatum ein — die Bescheinigung muss vor dem Gründungstag vorliegen und beim Antrag eingereicht werden.
Eine negative Stellungnahme blockiert den Gründungszuschuss-Antrag. Sie können jedoch eine andere anerkannte Stelle aufsuchen oder den Businessplan überarbeiten und erneut einreichen. Mit professioneller Vorbereitung lässt sich eine Ablehnung in der Regel vermeiden.
Ja. Sie können direkt zur IHK oder HWK gehen. Wir empfehlen jedoch eine Vorbereitung mit uns — ein vollständiger, professioneller Businessplan erhöht die Chancen auf eine positive Stellungnahme erheblich und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Beim Einstiegsgeld (§16b SGB II) prüft das Jobcenter das Unternehmenskonzept intern. Eine formale fachkundige Stellungnahme ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber ein professioneller Businessplan ist auch hier entscheidend für die Bewilligung.
Vollständiger Businessplan (Textteil + Finanzplan), Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Zertifikate), Personalausweis und ggf. das Antragsformular der Agentur für Arbeit. Wir helfen Ihnen, alle Unterlagen vollständig vorzubereiten.