Pflichtbestandteil GZ-Antrag · Begleitung über AZAV-Partner

Fachkundige Stellungnahme — Tragfähigkeitsbescheinigung in 1–2 Wochen

Pflichtbestandteil Gründungszuschuss · §93 SGB III · IHK, HWK, Steuerberater oder Banken

Ohne fachkundige Stellungnahme (FKS) kann die Agentur für Arbeit keinen Gründungszuschuss bewilligen. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder Banken stellen sie aus. Wir bereiten Dich auf die Prüfung vor — und Du gehst nicht unvorbereitet ins Gespräch.

17+ Jahre Unternehmererfahrung
61 Gründungen begleitet
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Was ist eine fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme (auch: Tragfähigkeitsbescheinigung) ist eine schriftliche Beurteilung Deines Businessplans durch eine anerkannte Stelle. Im Gesetz (§93 Abs. 2 SGB III) ausdrücklich genannt sind IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute; in der Praxis akzeptiert die Agentur für Arbeit u. a. auch Steuerberater und Gründungszentren. Sie bestätigt, dass Dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist, und ist Pflichtbestandteil jedes Gründungszuschuss-Antrags — ohne sie kann die Agentur für Arbeit keinen Gründungszuschuss bewilligen. Der erste Schritt ist ein vollständiger Businessplan, den Du dann einer anerkannten Stelle vorlegst.

Wer stellt sie aus
IHK, HWK, Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute
§93 Abs. 2 SGB III; in der Praxis auch Steuerberater & Gründungszentren
Inhalt
Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit
Deines Businessplans
Pflicht für
Gründungszuschuss-Antrag
§93 SGB III
Kosten
Mit AVGS kostenlos
Sonst meist 150–500 € (variiert)
Orientierung

Fachkundige Stellungnahme — bist Du hier richtig?

Ja — Du bist richtig, wenn:

  • Du planst einen Gründungszuschuss-Antrag bei der Agentur für Arbeit
  • Du hast einen Businessplan (oder bist dabei einen zu erstellen)
  • Du suchst eine anerkannte Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Banken)
  • Du willst Dich auf das Prüfungsgespräch optimal vorbereiten

Nein — gehe besser hier hin:

Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?

Im Gesetz (§93 Abs. 2 SGB III) ausdrücklich genannt sind IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis akzeptiert die Agentur für Arbeit u. a. auch Steuerberater und Gründungszentren.

  • IHK (Industrie- und Handelskammer)Zuständig für gewerbliche Gründungen. Kostenlos oder geringe Gebühr. Erste Anlaufstelle für die meisten Gründer.
  • HWK (Handwerkskammer)Zuständig für handwerkliche Gründungen und Berufe mit Meisterpflicht. Wichtig: Bei handwerklichem Hintergrund immer HWK statt IHK wählen.
  • Steuerberater oder WirtschaftsprüferNicht im Gesetzestext genannt, aber in der Verwaltungspraxis der Agentur für Arbeit anerkannt. Marktpreise meist 150–500 € — variieren stark, vorab direkt erfragen.
  • Akkreditierte Gründungsberater & GründungszentrenIn der Praxis akzeptiert die Agentur für Arbeit häufig auch akkreditierte Gründungsberater und Gründungszentren als fachkundige Stelle. Ob eine konkrete Stelle anerkannt wird, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Wir begleiten Dich zu anerkannten Stellen.
  • Berufsständische KammernJe nach Branche: Architektenkammer, Ärztekammer etc. für freie Berufe mit eigener Berufsordnung.
Wir begleiten Dich zu anerkannten fachkundigen Stellen — IHK, HWK oder akkreditierte Gründungsberater. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg für Deine Branche am sinnvollsten ist.
Offizielle Grundlage: §93 Abs. 2 SGB III. Stand 2026 — die Anerkennung der fachkundigen Stelle liegt im Einzelfall bei der Agentur für Arbeit.

Was prüft die fachkundige Stelle?

Die anerkannte Stelle beurteilt Deinen Businessplan nach standardisierten Kriterien. Jeder dieser Punkte muss überzeugend ausgearbeitet sein.

Prüfkriterium Was bewertet wird
Tragfähigkeit der FinanzplanungSind Umsatzprognosen realistisch und begründbar? Ist die Liquidität in den ersten Monaten gesichert?
MarktanalyseIst der Zielmarkt ausreichend analysiert? Werden Wettbewerber und Marktpotenzial realistisch eingeschätzt?
Qualifikation des GründersHat der Gründer die fachliche Eignung für das geplante Vorhaben? Sind Qualifikationsnachweise vorhanden?
MarketingstrategieGibt es einen plausiblen Plan zur Kundengewinnung? Sind Vertriebswege und Preisgestaltung durchdacht?
Rechtsform & SteuernIst die gewählte Rechtsform sinnvoll für das Vorhaben? Sind steuerliche Grundlagen berücksichtigt?

Eine unvollständige oder unrealistische Planung führt zur Ablehnung der Stellungnahme — und damit zum Scheitern des Gründungszuschuss-Antrags. Lass Deinen Businessplan von uns professionell vorbereiten.

So erhältst Du Deine fachkundige Stellungnahme

Von der Businessplan-Erstellung bis zur fertigen Bescheinigung — wir begleiten Dich bei jedem Schritt.

  1. Businessplan fertigstellen

    Mit unserem AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam einen vollständigen, prüfungsfähigen Businessplan mit Textteil und Finanzplan.

    Kostenlos mit AVGS-Gutschein
  2. Anerkannte Stelle auswählen

    IHK, HWK oder akkreditierter Berater. Wir empfehlen die passende Stelle für Deine Branche und Dein Vorhaben — damit Du nicht zur falschen Kammer gehst.

  3. Termin vereinbaren & Unterlagen einreichen

    Vollständiger Businessplan + Finanzplan + Qualifikationsnachweise. Wir helfen Dir, die Unterlagen vollständig und korrekt zusammenzustellen.

  4. Prüfungsgespräch führen

    Viele fachkundige Stellen stellen Nachfragen zum Businessplan. Wir bereiten Dich auf mögliche Fragen vor und üben das Gespräch mit Dir.

    Prüfungsvorbereitung inklusive
  5. Stellungnahme erhalten & Antrag stellen

    Mit der positiven Bescheinigung stellst Du den Gründungszuschuss-Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Bewilligung folgt typischerweise innerhalb von 4–8 Wochen.

3 Fehler bei der fachkundigen Stellungnahme

Diese Fehler kosten Dich die positive Stellungnahme — und damit den Gründungszuschuss.

01
Businessplan mit unrealistischen Zahlen

Zu hohe Umsatzprognosen in den ersten Monaten führen zur Ablehnung. Prüfer kennen typische Anlaufkurven und erkennen übertriebene Schätzungen sofort.

Fix: Konservative, schrittweise Anlaufplanung mit nachvollziehbaren Annahmen.
02
Falsche Stelle gewählt

Wer mit einem handwerklichen Beruf zur IHK geht, kann abgewiesen werden. Oder wer zur falschen Branchenkammer geht, verliert wertvolle Zeit.

Fix: Vorab klären, welche Kammer für Deine Branche und Rechtsform zuständig ist.
03
Termin ohne Vorbereitung

Viele Prüfer stellen Nachfragen zum Businessplan. Ohne Vorbereitung wirkt man unsicher — das kann zu einer negativen Stellungnahme führen, obwohl der Plan gut ist.

Fix: Prüfungsgespräch mit uns vorbereiten — wir simulieren die typischen Fragen.

Jetzt Termin vereinbaren — Wir begleiten Dich zur fachkundigen Stellungnahme

Wir bereiten Deinen Businessplan optimal vor und begleiten Dich persönlich zur fachkundigen Stelle. Kostenlos mit Deinem AVGS-Gutschein.

Häufige Fragen zur fachkundigen Stellungnahme

Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.

Beides bezeichnet dasselbe Dokument. Die offizielle Bezeichnung im SGB III ist „fachkundige Stellungnahme". Im Volksmund wird sie auch Tragfähigkeitsbescheinigung oder Tragfähigkeitsgutachten genannt.
Im Gesetz (§93 Abs. 2 SGB III) ausdrücklich genannt sind IHK, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis akzeptiert die Agentur für Arbeit u. a. auch Steuerberater und Gründungszentren. Marvin Köther begleitet Dich zu einer anerkannten Stelle, über die die Stellungnahme ausgestellt werden kann.
Marktpreise meist 150–500 € bei akkreditierten Beratern und Steuerberatern. IHK-Preise variieren stark — teilweise günstig, teilweise höher. Aktuelle Konditionen direkt bei der jeweiligen Stelle erfragen. Mit AVGS-Gutschein ist die Stellungnahme im Rahmen unseres Coachings vollständig kostenlos für Dich.
Typischerweise 1–2 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Plane ausreichend Zeit vor dem geplanten Gründungsdatum ein — die Bescheinigung muss vor dem Gründungstag vorliegen und beim Antrag eingereicht werden.
Eine negative Stellungnahme blockiert den Gründungszuschuss-Antrag. Du kannst jedoch eine andere anerkannte Stelle aufsuchen oder den Businessplan überarbeiten und erneut einreichen. Mit professioneller Vorbereitung lässt sich eine Ablehnung in der Regel vermeiden.
Ja. Du kannst direkt zur IHK oder HWK gehen. Wir empfehlen jedoch eine Vorbereitung mit uns — ein vollständiger, professioneller Businessplan erhöht die Chancen auf eine positive Stellungnahme erheblich und vermeidet unnötige Verzögerungen.
Beim Einstiegsgeld (§16b SGB II) prüft das Jobcenter das Unternehmenskonzept intern. Eine formale fachkundige Stellungnahme ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber ein professioneller Businessplan ist auch hier entscheidend für die Bewilligung.
Vollständiger Businessplan (Textteil + Finanzplan), Qualifikationsnachweise (Zeugnisse, Zertifikate), Personalausweis und ggf. das Antragsformular der Agentur für Arbeit. Wir helfen Dir, alle Unterlagen vollständig vorzubereiten.
Marvin Köther, Unternehmer und Gründungscoach
Über den Autor
Dieser Ratgeber wird von Marvin Köther erstellt — Unternehmer mit über 17 Jahren eigener Gründer- und Führungserfahrung und zertifizierter Coach für Existenzgründung. 61 begleitete Gründungen, Schwerpunkt Gründungszuschuss, AVGS-Coaching, Einstiegsgeld, LES §16c und Businessplan. Mehr über Marvin Köther →
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