Förderungs-Vergleich 2026

Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder AVGS — welche Förderung passt zu Dir?

Vier staatliche Förderwege im direkten Vergleich — finde in 2 Minuten heraus, was für Deine Situation in Frage kommt.

Welche Förderung Du bekommst, hängt nicht von Deinem Wunsch ab, sondern von Deinem Leistungsbezug: ALG 1 oder Bürgergeld führen zu unterschiedlichen Förderwegen.

17+ Jahre Unternehmererfahrung
61 Gründungen begleitet
AVGS über AZAV-Partner
Kurzantwort

Welche Förderung passt zu wem?

ALG-1-Empfänger nutzen den Gründungszuschuss. Bürgergeld-Empfänger nutzen das Einstiegsgeld für den Lebensunterhalt und LES §16c für Betriebsmittel. Der AVGS finanziert für beide Gruppen das Gründungscoaching vor der Gründung. Welche Förderung möglich ist, hängt nicht von Deinem Wunsch ab, sondern von Deinem Leistungsbezug.

Wenn ALG 1
Gründungszuschuss + AVGS
Wenn Bürgergeld
Einstiegsgeld + LES + AVGS
Coaching vorab
AVGS — für beide Gruppen
Entscheidend
Dein Leistungsbezug
Rechtsgrundlage GZ
§93 SGB III
Rechtsgrundlage EG / LES
§16b / §16c SGB II

Die vier Förderungen im Direktvergleich

Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, AVGS-Coaching und LES §16c — alle Eckdaten auf einen Blick.

Förderung Für wen Was wird finanziert Höhe Dauer Rückzahlung
Gründungszuschuss ALG-1-Empfänger Lebensunterhalt nach Gründung ALG-1-Betrag + 300 € (Phase 1), dann 300 € (Phase 2) max. 15 Monate (6 + 9) Nein
Einstiegsgeld Bürgergeld-Empfänger Lebensunterhalt nach Gründung Individuell, Ermessen des Jobcenters bis zu 24 Monate Nein
AVGS-Coaching ALG 1 + Bürgergeld Gründungscoaching, Businessplan, Antragsvorbereitung Coaching kostenlos (vom Amt bezahlt) Maßnahmedauer Nein
LES §16c Bürgergeld-Empfänger Betriebsmittel (Werkzeug, IT, Ausstattung) Zuschuss bis 5.000 €, Darlehen ohne gesetzliche Obergrenze Einmalig Zuschuss nein / Darlehen ja

Hinweis: Bei Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und LES besteht kein Rechtsanspruch — die Behörde entscheidet nach Ermessen.

Offizielle Grundlagen: Gründungszuschuss — §93 & §94 SGB III. AVGS — §45 SGB III. Einstiegsgeld — §16b SGB II. LES — §16c SGB II. Weitere Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit. Stand 2026 — über die Bewilligung entscheidet immer die zuständige Behörde im Einzelfall.

Welche Förderung passt zu Deiner Situation?

Drei typische Ausgangslagen — und welche Förderwege jeweils für Dich offenstehen.

  • Du beziehst ALG 1 → Gründungszuschuss + AVGS

    Der Gründungszuschuss sichert Deinen Lebensunterhalt nach der Gründung, der AVGS finanziert das Coaching davor. Voraussetzung: mind. 150 Tage Restanspruch.
  • Du beziehst Bürgergeld → Einstiegsgeld + LES §16c + AVGS

    Einstiegsgeld stützt den Lebensunterhalt, LES §16c finanziert Betriebsmittel, der AVGS das Coaching. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.
  • Du brauchst erst Beratung und Coaching → AVGS

    Der AVGS steht für beide Gruppen offen und finanziert das Gründungscoaching — also Businessplan, Konzept und Antragsvorbereitung — vor der Gründung.
Unsicher, welche Gruppe für Dich gilt? ALG 1 beziehst Du von der Agentur für Arbeit, Bürgergeld vom Jobcenter. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Deinen Status und den passenden Förderweg.

Was lässt sich kombinieren?

Manche Förderungen ergänzen sich — andere schließen sich grundsätzlich aus.

Kombination Möglich? Erklärung
AVGS + Gründungszuschuss ✓ Ja Coaching vor, Gründungszuschuss nach der Gründung
AVGS + Einstiegsgeld ✓ Ja Ergänzen sich — Coaching und Lebensunterhalt
Einstiegsgeld + LES §16c ✓ Ja Lebensunterhalt plus Betriebsmittel
Gründungszuschuss + Einstiegsgeld ✗ Nein Schließen sich aus — ALG 1 vs. Bürgergeld, verschiedene Leistungssysteme
Faustregel: Der AVGS lässt sich mit jeder Geldleistung kombinieren, weil er eine Coaching-Maßnahme finanziert — keine Geldleistung. Geldleistungen aus verschiedenen Leistungssystemen (SGB III und SGB II) schließen sich dagegen aus.

Unsicher, welche Förderung für Dich möglich ist?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Förderweg zu Deinem Leistungsbezug passt — und begleiten Dich anschließend bei Businessplan, Finanzplan und Antragstellung.

Häufige Fragen zum Förderungs-Vergleich

Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.

Keine Wahlmöglichkeit — Gründungszuschuss gibt es nur bei ALG 1, Einstiegsgeld nur bei Bürgergeld. Es hängt vom Leistungsbezug ab.
Nein. Sie gehören zu verschiedenen Leistungssystemen (SGB III vs. SGB II) und schließen sich aus.
Ja. Der AVGS finanziert das Coaching vor der Gründung, der Gründungszuschuss den Lebensunterhalt danach.
Einstiegsgeld für den Lebensunterhalt, LES §16c für Betriebsmittel, AVGS für das Coaching.
Den Gründungszuschuss für den Lebensunterhalt und den AVGS für das Gründungscoaching.
Nein. Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und LES sind Ermessensleistungen. Ein tragfähiger Businessplan erhöht die Bewilligungschance deutlich.
Der AVGS finanziert eine Coaching-Maßnahme (Dienstleistung). Der Gründungszuschuss ist eine Geldleistung für Deinen Lebensunterhalt nach der Gründung.
Marvin Köther, Unternehmer und Gründungscoach
Über den Autor
Dieser Ratgeber wird von Marvin Köther erstellt — Unternehmer mit über 17 Jahren eigener Gründer- und Führungserfahrung und zertifizierter Coach für Existenzgründung. 61 begleitete Gründungen, Schwerpunkt Gründungszuschuss, AVGS-Coaching, Einstiegsgeld, LES §16c und Businessplan. Mehr über Marvin Köther →
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