Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder AVGS — welche Förderung passt zu Dir?
Vier staatliche Förderwege im direkten Vergleich — finde in 2 Minuten heraus, was für Deine Situation in Frage kommt.
Welche Förderung Du bekommst, hängt nicht von Deinem Wunsch ab, sondern von Deinem Leistungsbezug: ALG 1 oder Bürgergeld führen zu unterschiedlichen Förderwegen.
Welche Förderung passt zu wem?
ALG-1-Empfänger nutzen den Gründungszuschuss. Bürgergeld-Empfänger nutzen das Einstiegsgeld für den Lebensunterhalt und LES §16c für Betriebsmittel. Der AVGS finanziert für beide Gruppen das Gründungscoaching vor der Gründung. Welche Förderung möglich ist, hängt nicht von Deinem Wunsch ab, sondern von Deinem Leistungsbezug.
Die vier Förderungen im Direktvergleich
Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, AVGS-Coaching und LES §16c — alle Eckdaten auf einen Blick.
| Förderung | Für wen | Was wird finanziert | Höhe | Dauer | Rückzahlung |
|---|---|---|---|---|---|
| Gründungszuschuss | ALG-1-Empfänger | Lebensunterhalt nach Gründung | ALG-1-Betrag + 300 € (Phase 1), dann 300 € (Phase 2) | max. 15 Monate (6 + 9) | Nein |
| Einstiegsgeld | Bürgergeld-Empfänger | Lebensunterhalt nach Gründung | Individuell, Ermessen des Jobcenters | bis zu 24 Monate | Nein |
| AVGS-Coaching | ALG 1 + Bürgergeld | Gründungscoaching, Businessplan, Antragsvorbereitung | Coaching kostenlos (vom Amt bezahlt) | Maßnahmedauer | Nein |
| LES §16c | Bürgergeld-Empfänger | Betriebsmittel (Werkzeug, IT, Ausstattung) | Zuschuss bis 5.000 €, Darlehen ohne gesetzliche Obergrenze | Einmalig | Zuschuss nein / Darlehen ja |
Hinweis: Bei Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und LES besteht kein Rechtsanspruch — die Behörde entscheidet nach Ermessen.
Welche Förderung passt zu Deiner Situation?
Drei typische Ausgangslagen — und welche Förderwege jeweils für Dich offenstehen.
-
Du beziehst ALG 1 → Gründungszuschuss + AVGS
Der Gründungszuschuss sichert Deinen Lebensunterhalt nach der Gründung, der AVGS finanziert das Coaching davor. Voraussetzung: mind. 150 Tage Restanspruch. -
Du beziehst Bürgergeld → Einstiegsgeld + LES §16c + AVGS
Einstiegsgeld stützt den Lebensunterhalt, LES §16c finanziert Betriebsmittel, der AVGS das Coaching. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen. -
Du brauchst erst Beratung und Coaching → AVGS
Der AVGS steht für beide Gruppen offen und finanziert das Gründungscoaching — also Businessplan, Konzept und Antragsvorbereitung — vor der Gründung.
Was lässt sich kombinieren?
Manche Förderungen ergänzen sich — andere schließen sich grundsätzlich aus.
| Kombination | Möglich? | Erklärung |
|---|---|---|
| AVGS + Gründungszuschuss | ✓ Ja | Coaching vor, Gründungszuschuss nach der Gründung |
| AVGS + Einstiegsgeld | ✓ Ja | Ergänzen sich — Coaching und Lebensunterhalt |
| Einstiegsgeld + LES §16c | ✓ Ja | Lebensunterhalt plus Betriebsmittel |
| Gründungszuschuss + Einstiegsgeld | ✗ Nein | Schließen sich aus — ALG 1 vs. Bürgergeld, verschiedene Leistungssysteme |
Unsicher, welche Förderung für Dich möglich ist?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Förderweg zu Deinem Leistungsbezug passt — und begleiten Dich anschließend bei Businessplan, Finanzplan und Antragstellung.
Häufige Fragen zum Förderungs-Vergleich
Alle wichtigen Antworten — direkt und ohne Behördensprache.
Alle Förderungen im Detail
Jede der vier Förderungen ausführlich erklärt — Voraussetzungen, Höhe und Antrag.
Förderung für ALG-1-Empfänger — Lebensunterhalt nach der Gründung für bis zu 15 Monate.
Laufende Förderung des Lebensunterhalts für Bürgergeld-Empfänger — bis zu 24 Monate.
Kostenlose Gründungsberatung mit Businessplan-Erstellung — für ALG 1 und Bürgergeld.
Zuschüsse & Darlehen für Betriebsmittel — für Bürgergeld-Empfänger beim Start.