Für ALG-1-Empfänger

Gründungszuschuss beantragen —
Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Bis zu 15 Monate staatliche Förderung für Ihren Neustart

ALG-1-Empfänger können bis zu 15 Monate staatliche Förderung erhalten. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Bewilligung — mit Businessplan, Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme.

17+ Jahre Erfahrung 60+ Gründungen begleitet AZAV-zertifiziert Kostenlos mit AVGS
Direkte Antwort

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen. Er sichert den Lebensunterhalt in der Gründungsphase und besteht aus zwei Phasen:

Phase 1 — Grundförderung
6 Monate
Ihr ALG-1-Betrag + 300 € Pauschale
Phase 2 — Aufbauförderung
9 Monate (optional)
300 € monatliche Pauschale
Voraussetzung
Mindestens 150 Tage
Restanspruch auf ALG 1

Wer bekommt den Gründungszuschuss?

Alle folgenden Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur ein Kriterium, kann die Agentur für Arbeit den Antrag ablehnen.

Arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit Sie müssen zum Zeitpunkt der Gründung offiziell arbeitslos gemeldet sein und ALG 1 beziehen.
Mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I Auch ein einzelner fehlender Tag kann zur Ablehnung führen. Beantragen Sie rechtzeitig!
Hauptberufliche Selbstständigkeit geplant Keine Scheinselbstständigkeit, keine Nebentätigkeit — Ihre Selbstständigkeit muss zeitlich überwiegen.
Tragfähiger Businessplan inkl. Finanzplan Die Agentur für Arbeit prüft die wirtschaftliche Plausibilität Ihres Vorhabens anhand Ihres Businessplans.
Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) Ausgestellt von IHK, HWK, Steuerberater oder akkreditiertem Berater — Pflichtbestandteil des Antrags.
Fachliche und persönliche Eignung nachweisbar Zeugnisse, Zertifikate und Berufserfahrung, die Ihre Kompetenz für die geplante Tätigkeit belegen.
Ausnahme Behinderung: Bei anerkannter Behinderung gilt die 150-Tage-Regel nicht. Eine Beantragung ist auch mit weniger Restanspruch oder ohne ALG-1-Anspruch möglich (§ 19 SGB III).

Wie hoch ist der Gründungszuschuss 2025?

Die Höhe des Gründungszuschusses orientiert sich an Ihrem letzten Einkommen. Je höher das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit, desto höher der Zuschuss in Phase 1.

Phase Dauer Monatlicher Betrag Hinweis
Grundförderung 6 Monate Ihr ALG-1-Betrag + 300 € Pflicht; sichert Lebensunterhalt + Sozialversicherung
Aufbauförderung 9 Monate (optional) 300 € monatlich Auf Antrag; intensive Geschäftstätigkeit muss nachgewiesen werden
Gesamt max. 15 Monate Individuell Kein Rechtsanspruch; Ermessen der Agentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen kostenlosen ALG-Rechner zur Schätzung Ihrer Förderhöhe an. Wir helfen Ihnen, die Höhe realistisch in Ihren Finanzplan einzuplanen.

So beantragen Sie den Gründungszuschuss

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung: Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses.

Erstgespräch & Voraussetzungen prüfen
In einem kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch klären wir, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, welche Förderungen infrage kommen und wie der ideale Zeitplan aussieht.
Businessplan + Finanzplan erstellen
Wir erarbeiten gemeinsam einen förderkonformen Businessplan mit vollständigem Finanzplan — auf Wunsch kostenlos über Ihren AVGS-Gutschein. Inkl. Umsatzplanung, Liquiditätsvorschau und Rentabilitätsanalyse.
Fachkundige Stellungnahme einholen
Wir begleiten Sie zur fachkundigen Stelle und bereiten Ihren Businessplan optimal auf die Prüfung vor. Die Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung) ist Pflichtbestandteil des Antrags.
Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen
Mit vollständigen Unterlagen stellen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare und klären Rückfragen Ihres Sachbearbeiters.
Gewerbe anmelden & Zuschuss erhalten
Nach Bewilligung melden Sie Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt oder Ihre Freiberuflichkeit beim Finanzamt an. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Ihren Gründungszuschuss monatlich ausgezahlt.

3 Fehler die zur Ablehnung führen

Diese drei Fehler kommen in Anträgen auf den Gründungszuschuss am häufigsten vor — und lassen sich leicht vermeiden.

Zu hohe Gewinnprognosen in Monat 1–3

Die Agentur für Arbeit muss erkennen, dass die Förderung in der Anfangsphase notwendig ist. Wer in Monat 1 bereits hohe Gewinne prognostiziert, signalisiert: „Ich brauche keine Förderung."

Fix: Konservative, realistische Anlaufplanung mit schrittweisem Umsatzaufbau.

Gründungszuschuss als Betriebseinnahme einplanen

Der Gründungszuschuss ist keine Betriebseinnahme, sondern eine Privatleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Wer ihn in der Umsatzplanung aufführt, zeigt mangelndes Finanzverständnis.

Fix: Gründungszuschuss nur auf der privaten Ausgabenseite einplanen — nie im Umsatz.

Zu spät beantragen — kein Puffer eingeplant

Die Bearbeitung dauert 4–8 Wochen. Wer erst kurz vor Ende des ALG-1-Anspruchs beantragt, riskiert Ablehnung wegen zu wenig Restanspruch oder langen Wartezeiten ohne Einkommen.

Fix: Mind. 2–3 Monate Vorlauf einplanen. Frühzeitig mit der Vorbereitung starten.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Eine vollständige Unterlagenmappe ist entscheidend für eine schnelle Bewilligung. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen oder Ablehnung.

Ausgefülltes Antragsformular

Erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit, nachdem Sie Ihren Gründungswunsch angezeigt haben. Alle Felder müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein.

Businessplan (Textteil + Finanzplan)

Kern des Antrags. Muss Geschäftsidee, Marktanalyse, Marketingstrategie, Umsatzplanung, Liquiditätsvorschau und Rentabilitätsanalyse enthalten.

Fachkundige Stellungnahme / Tragfähigkeitsbescheinigung

Bestätigung einer anerkannten Institution (IHK, HWK, Steuerberater, akkreditierter Berater), dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.

Gewerbeanmeldung oder Freiberufler-Nachweis

Anmeldung beim Gewerbeamt oder Anzeige der Freiberuflichkeit beim Finanzamt. Zeitpunkt: nach Absprache mit Ihrer Agentur für Arbeit.

Qualifikationsnachweise

Zeugnisse, Fortbildungsnachweise und weitere Belege, die Ihre fachliche und persönliche Eignung für die selbstständige Tätigkeit belegen.

Jetzt Gründungszuschuss beantragen — mit professioneller Begleitung

Wir übernehmen Businessplan, Finanzplan und begleiten Sie zur fachkundigen Stellungnahme. Kostenlos mit Ihrem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss

Alle wichtigen Fragen zum Gründungszuschuss — direkt und verständlich beantwortet.

Es gibt keinen Rechtsanspruch — die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Die formalen Voraussetzungen sind: arbeitslos gemeldet, mindestens 150 Tage ALG-1-Restanspruch, tragfähiger Businessplan mit fachkundiger Stellungnahme. Seit 2023 spielt der Vermittlungsvorrang keine Rolle mehr.

Nein. Der Gründungszuschuss ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden, solange Sie die Selbstständigkeit ernsthaft betreiben. Eine Rückforderung erfolgt nur bei nachgewiesenem Betrug oder Missbrauch.

Typischerweise 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Planen Sie daher mindestens 2–3 Monate Vorlauf vor dem gewünschten Gründungsdatum ein.

Eine fachkundige Stellungnahme (auch: Tragfähigkeitsbescheinigung) ist eine Beurteilung durch eine anerkannte Institution — IHK, HWK, Steuerberater oder akkreditierten Gründungsberater. Sie bestätigt, dass Ihr Businessplan wirtschaftlich tragfähig ist. Ohne sie ist kein Gründungszuschuss-Antrag möglich.

Ja. Der AVGS finanziert das Gründungscoaching und die Businessplan-Erstellung vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert Ihren Lebensunterhalt nach der Gründung. Beide Förderungen ergänzen sich optimal und können gleichzeitig genutzt werden.

Sie können Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe: unrealistische Finanzplanung, fehlende oder unvollständige Unterlagen, zu wenig ALG-1-Restanspruch oder mangelhafte fachkundige Stellungnahme. Mit professioneller Vorbereitung lassen sich diese Fehler von vornherein vermeiden.

Nein. Der Gründungszuschuss setzt ausdrücklich hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Scheinselbstständigkeit oder Situationen, in denen eine abhängige Beschäftigung zeitlich überwiegt, führen zur Ablehnung des Antrags.

Seit Anfang 2023 wird der Vermittlungsvorrang bei der Prüfung des Gründungszuschusses nicht mehr berücksichtigt. Früher führte eine hohe Vermittlungswahrscheinlichkeit auf dem Arbeitsmarkt oft zur Ablehnung. Heute kann die Förderung auch dann bewilligt werden, wenn Sie gute Jobchancen hätten.

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