Bis zu 15 Monate staatliche Förderung für Ihren Neustart
ALG-1-Empfänger können bis zu 15 Monate staatliche Förderung erhalten. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Bewilligung — mit Businessplan, Finanzplan und fachkundiger Stellungnahme.
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für ALG-1-Empfänger, die sich selbstständig machen. Er sichert den Lebensunterhalt in der Gründungsphase und besteht aus zwei Phasen:
Alle folgenden Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt auch nur ein Kriterium, kann die Agentur für Arbeit den Antrag ablehnen.
Die Höhe des Gründungszuschusses orientiert sich an Ihrem letzten Einkommen. Je höher das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit, desto höher der Zuschuss in Phase 1.
| Phase | Dauer | Monatlicher Betrag | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 6 Monate | Ihr ALG-1-Betrag + 300 € | Pflicht; sichert Lebensunterhalt + Sozialversicherung |
| Aufbauförderung | 9 Monate (optional) | 300 € monatlich | Auf Antrag; intensive Geschäftstätigkeit muss nachgewiesen werden |
| Gesamt | max. 15 Monate | Individuell | Kein Rechtsanspruch; Ermessen der Agentur für Arbeit |
Die Bundesagentur für Arbeit bietet einen kostenlosen ALG-Rechner zur Schätzung Ihrer Förderhöhe an. Wir helfen Ihnen, die Höhe realistisch in Ihren Finanzplan einzuplanen.
Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung: Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Prozesses.
Diese drei Fehler kommen in Anträgen auf den Gründungszuschuss am häufigsten vor — und lassen sich leicht vermeiden.
Die Agentur für Arbeit muss erkennen, dass die Förderung in der Anfangsphase notwendig ist. Wer in Monat 1 bereits hohe Gewinne prognostiziert, signalisiert: „Ich brauche keine Förderung."
Der Gründungszuschuss ist keine Betriebseinnahme, sondern eine Privatleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Wer ihn in der Umsatzplanung aufführt, zeigt mangelndes Finanzverständnis.
Die Bearbeitung dauert 4–8 Wochen. Wer erst kurz vor Ende des ALG-1-Anspruchs beantragt, riskiert Ablehnung wegen zu wenig Restanspruch oder langen Wartezeiten ohne Einkommen.
Eine vollständige Unterlagenmappe ist entscheidend für eine schnelle Bewilligung. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen oder Ablehnung.
Erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit, nachdem Sie Ihren Gründungswunsch angezeigt haben. Alle Felder müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein.
Kern des Antrags. Muss Geschäftsidee, Marktanalyse, Marketingstrategie, Umsatzplanung, Liquiditätsvorschau und Rentabilitätsanalyse enthalten.
Bestätigung einer anerkannten Institution (IHK, HWK, Steuerberater, akkreditierter Berater), dass Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist.
Anmeldung beim Gewerbeamt oder Anzeige der Freiberuflichkeit beim Finanzamt. Zeitpunkt: nach Absprache mit Ihrer Agentur für Arbeit.
Zeugnisse, Fortbildungsnachweise und weitere Belege, die Ihre fachliche und persönliche Eignung für die selbstständige Tätigkeit belegen.
Wir übernehmen Businessplan, Finanzplan und begleiten Sie zur fachkundigen Stellungnahme. Kostenlos mit Ihrem AVGS-Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Alle wichtigen Fragen zum Gründungszuschuss — direkt und verständlich beantwortet.
Es gibt keinen Rechtsanspruch — die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen. Die formalen Voraussetzungen sind: arbeitslos gemeldet, mindestens 150 Tage ALG-1-Restanspruch, tragfähiger Businessplan mit fachkundiger Stellungnahme. Seit 2023 spielt der Vermittlungsvorrang keine Rolle mehr.
Nein. Der Gründungszuschuss ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden, solange Sie die Selbstständigkeit ernsthaft betreiben. Eine Rückforderung erfolgt nur bei nachgewiesenem Betrug oder Missbrauch.
Typischerweise 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen. Planen Sie daher mindestens 2–3 Monate Vorlauf vor dem gewünschten Gründungsdatum ein.
Eine fachkundige Stellungnahme (auch: Tragfähigkeitsbescheinigung) ist eine Beurteilung durch eine anerkannte Institution — IHK, HWK, Steuerberater oder akkreditierten Gründungsberater. Sie bestätigt, dass Ihr Businessplan wirtschaftlich tragfähig ist. Ohne sie ist kein Gründungszuschuss-Antrag möglich.
Ja. Der AVGS finanziert das Gründungscoaching und die Businessplan-Erstellung vor der Gründung. Der Gründungszuschuss sichert Ihren Lebensunterhalt nach der Gründung. Beide Förderungen ergänzen sich optimal und können gleichzeitig genutzt werden.
Sie können Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe: unrealistische Finanzplanung, fehlende oder unvollständige Unterlagen, zu wenig ALG-1-Restanspruch oder mangelhafte fachkundige Stellungnahme. Mit professioneller Vorbereitung lassen sich diese Fehler von vornherein vermeiden.
Nein. Der Gründungszuschuss setzt ausdrücklich hauptberufliche Selbstständigkeit voraus. Scheinselbstständigkeit oder Situationen, in denen eine abhängige Beschäftigung zeitlich überwiegt, führen zur Ablehnung des Antrags.
Seit Anfang 2023 wird der Vermittlungsvorrang bei der Prüfung des Gründungszuschusses nicht mehr berücksichtigt. Früher führte eine hohe Vermittlungswahrscheinlichkeit auf dem Arbeitsmarkt oft zur Ablehnung. Heute kann die Förderung auch dann bewilligt werden, wenn Sie gute Jobchancen hätten.
Alles was Sie für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit wissen müssen.