§16b SGB II · Bürgergeld-Empfänger

Einstiegsgeld Voraussetzungen 2026 — Wer bekommt es?

Die Bedingungen für Einstiegsgeld vom Jobcenter im Detail

Das Einstiegsgeld nach §16b SGB II ist eine Ermessensleistung — das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Wir zeigen Dir die fünf Kernvoraussetzungen und worauf das Jobcenter besonders achtet.

Direkte Antwort

Welche Voraussetzungen gelten für das Einstiegsgeld?

Du musst (1) im Bürgergeld-Bezug nach §19 SGB II stehen, (2) eine selbstständige oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, (3) den Antrag VOR Aufnahme der Tätigkeit stellen, (4) ein tragfähiges Konzept vorlegen und (5) die Notwendigkeit der Förderung plausibel begründen. Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.

Bürgergeld-Bezug

Du musst Leistungen nach §19 SGB II beziehen — also Bürgergeld. Wer aus Beschäftigung direkt in die Selbstständigkeit wechseln will, kann kein Einstiegsgeld bekommen. Wechsel aus ALG 1 wäre der Gründungszuschuss.

Aufnahme einer Tätigkeit

Förderfähig sind sowohl die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für Gründer ist Punkt 1 relevant: hauptberufliche Selbstständigkeit mit dem Ziel, dauerhaft die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren oder zu beenden.

Antrag VOR Aufnahme

Sehr wichtig: Der Antrag muss VOR Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung wird in der Regel abgelehnt. Plane mindestens 4–6 Wochen Vorlauf für Antrag, Prüfung und Bewilligung.

Tragfähiges Unternehmenskonzept

Das Jobcenter prüft die wirtschaftliche Plausibilität Deines Vorhabens. Ein professioneller Businessplan mit Finanzplan über drei Jahre ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber faktisch entscheidend für die Bewilligung.

Notwendigkeit der Förderung

Du musst plausibel darlegen, dass die Aufnahme der Tätigkeit ohne die Förderung erschwert oder verzögert wäre. Das Einstiegsgeld ist als Anreiz und Überbrückung gedacht — nicht als reguläres Einkommen.

Antworten zum Thema

Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit — also vor Gewerbeanmeldung. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.

Gesetzlich nicht zwingend, faktisch aber sehr wichtig — das Jobcenter prüft die Tragfähigkeit. Ohne Businessplan ist die Bewilligung unwahrscheinlich.

Ja. Das Einstiegsgeld §16b ergänzt den Lebensunterhalt, die LES §16c finanziert Betriebsmittel. Beide Leistungen ergänzen sich.

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