Gründungszuschuss Voraussetzungen 2026 — Wer bekommt ihn?
Die 6 Kernvoraussetzungen für den Antrag bei der Agentur für Arbeit
Der Gründungszuschuss nach §93 SGB III ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit — kein Rechtsanspruch. Wir zeigen Dir die 6 Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um realistische Chancen auf eine Bewilligung zu haben.
Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss?
Du musst (1) arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein, (2) mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben, (3) eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen, (4) einen tragfähigen Businessplan vorlegen, (5) eine fachkundige Stellungnahme einreichen und (6) fachliche sowie persönliche Eignung nachweisen. Bei anerkannter Behinderung entfällt die 150-Tage-Regel (§19 SGB III).
Arbeitslosigkeit & Meldung bei der Agentur für Arbeit
Mindestens 150 Tage Restanspruch ALG 1
- Wie viele Tage Restanspruch sind noch da? Steht im Bescheid.
- Plane den Antrag rechtzeitig — viele Anträge scheitern, weil die 150-Tage-Grenze knapp wird.
- Tipp: Wenn unsicher, früh ein Erstgespräch suchen — wir helfen bei der Timing-Planung.
Hauptberufliche Selbstständigkeit
Tragfähiger Businessplan mit Finanzplan
Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)
Fachliche & persönliche Eignung
Antworten zum Thema
In der Regel nicht. Ausnahmen gibt es bei anerkannter Behinderung (§19 SGB III). Wir empfehlen rechtzeitige Planung — vor Ablauf der 150-Tage-Grenze sollte der Antrag bewilligt sein.
Hauptberuflich heißt: mehr als 15 Wochenstunden Arbeitszeit, der Lebensunterhalt wird überwiegend daraus bestritten. Eine Nebentätigkeit oder ein Mini-Gewerbe reicht nicht.
Die fachliche Eignung kann durch Ausbildung, Berufserfahrung, Studium oder einschlägige Zertifikate nachgewiesen werden. Quereinsteiger müssen plausibel darlegen, wie sie sich das nötige Wissen angeeignet haben.
Erfüllst Du alle 6 Voraussetzungen?
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