§93 SGB III · ALG-1-Empfänger

Gründungszuschuss Voraussetzungen 2026 — Wer bekommt ihn?

Die 6 Kernvoraussetzungen für den Antrag bei der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss nach §93 SGB III ist eine Ermessensleistung der Bundesagentur für Arbeit — kein Rechtsanspruch. Wir zeigen Dir die 6 Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um realistische Chancen auf eine Bewilligung zu haben.

Direkte Antwort

Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss?

Du musst (1) arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein, (2) mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG 1 haben, (3) eine hauptberufliche Selbstständigkeit planen, (4) einen tragfähigen Businessplan vorlegen, (5) eine fachkundige Stellungnahme einreichen und (6) fachliche sowie persönliche Eignung nachweisen. Bei anerkannter Behinderung entfällt die 150-Tage-Regel (§19 SGB III).

Arbeitslosigkeit & Meldung bei der Agentur für Arbeit

Du musst zum Zeitpunkt des Antrags arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein und Arbeitslosengeld 1 beziehen. Ein Wechsel direkt aus der Beschäftigung in die Selbstständigkeit ist über den Gründungszuschuss nicht möglich — Du brauchst zumindest einen Tag Arbeitslosigkeit dazwischen. Hauptpunkt: Die Agentur muss Dich aktiv vermitteln können, sonst entfällt die Begründung der Maßnahme.

Mindestens 150 Tage Restanspruch ALG 1

Zum Zeitpunkt der Gründung musst Du noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 verfügen. Diesen Wert kannst Du Deinem Bewilligungsbescheid entnehmen. Ausnahme: Bei anerkannter Behinderung gilt diese 150-Tage-Regel nicht (§19 SGB III).
  • Wie viele Tage Restanspruch sind noch da? Steht im Bescheid.
  • Plane den Antrag rechtzeitig — viele Anträge scheitern, weil die 150-Tage-Grenze knapp wird.
  • Tipp: Wenn unsicher, früh ein Erstgespräch suchen — wir helfen bei der Timing-Planung.

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Die geplante Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein — also den Lebensunterhalt sichern und mehr als 15 Wochenstunden umfassen. Eine Nebentätigkeit oder ein Mini-Gewerbe reicht nicht. Wichtig ist: Du musst plausibel darlegen, dass Du nach der Anlaufphase von der Tätigkeit leben kannst.

Tragfähiger Businessplan mit Finanzplan

Der Businessplan ist Pflicht. Er umfasst einen Textteil (Geschäftsidee, Markt, Zielgruppe, Wettbewerb, Marketing, Qualifikationen) und einen Finanzplan über drei Jahre (Umsatz, Kosten, Liquidität, Rentabilität). Übliche Länge: 25–35 Seiten Textteil + Finanzplan-Anhang. Mit AVGS-Coaching erstellen wir den Plan kostenlos.

Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)

Der Businessplan muss durch eine fachkundige Stelle (IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Bank) auf Tragfähigkeit geprüft werden. Diese Bescheinigung legst Du dem Antrag bei. Ohne sie wird der Gründungszuschuss nicht bewilligt.

Fachliche & persönliche Eignung

Du musst nachweisen, dass Du für die geplante Tätigkeit fachlich qualifiziert bist — Ausbildung, Berufserfahrung, Zertifikate. Zudem prüft die Agentur Deine persönliche Eignung: Belastbarkeit, unternehmerisches Denken, finanzielle Stabilität. Eine Schufa-Selbstauskunft kann angefordert werden.

Antworten zum Thema

In der Regel nicht. Ausnahmen gibt es bei anerkannter Behinderung (§19 SGB III). Wir empfehlen rechtzeitige Planung — vor Ablauf der 150-Tage-Grenze sollte der Antrag bewilligt sein.

Hauptberuflich heißt: mehr als 15 Wochenstunden Arbeitszeit, der Lebensunterhalt wird überwiegend daraus bestritten. Eine Nebentätigkeit oder ein Mini-Gewerbe reicht nicht.

Die fachliche Eignung kann durch Ausbildung, Berufserfahrung, Studium oder einschlägige Zertifikate nachgewiesen werden. Quereinsteiger müssen plausibel darlegen, wie sie sich das nötige Wissen angeeignet haben.

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