§16b SGB II · Ermessensleistung

Einstiegsgeld Höhe 2026 — was zahlt das Jobcenter?

Erfahrungswerte aus der Praxis · Kein Anspruch auf festen Betrag

Die Höhe des Einstiegsgeldes wird vom Jobcenter individuell festgelegt — Ermessensleistung nach §16b SGB II. Wir zeigen typische Bandbreiten aus 61 begleiteten Gründungen sowie die Faktoren, die das Jobcenter berücksichtigt.

Direkte Antwort

Wie viel Einstiegsgeld zahlt das Jobcenter?

Erfahrungswerte aus der Praxis: Alleinstehende erhalten häufig rund 25–30 % des bisherigen Bürgergeld-Bedarfs, Familien mit Kindern eher 50–75 %. Die Laufzeit liegt typisch bei 12 Monaten, in Einzelfällen bis 24 Monate. Diese Werte sind keine Garantie — es gibt keinen festen Anspruch auf einen bestimmten Betrag. Die Höhe legt das Jobcenter im Ermessen fest.

Typische Bandbreiten in der Praxis

Diese Werte stammen aus 61 begleiteten Gründungen und stellen keine Garantie dar. Jedes Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
  • Alleinstehende: ca. 25–30 % des bisherigen Bürgergeld-Bedarfs
  • Familien mit Kindern: oft 50–75 % des bisherigen Bedarfs
  • Laufzeit: typisch 12 Monate, in Einzelfällen bis zu 24
  • Gewährungsform: monatlicher Zuschuss zum Bürgergeld

Faktoren bei der Ermessensentscheidung

Das Jobcenter berücksichtigt mehrere Punkte. Je besser diese begründet sind, desto höher die Chance auf günstige Konditionen.
  • Plausibilität und Tragfähigkeit des Businessplans
  • Familiensituation und Anzahl Kinder
  • Bisheriger Bürgergeld-Bezug und Bedarfsgemeinschaft
  • Erwartete Anlaufdauer bis zur Eigenständigkeit
  • Vergleichbare Förderfälle in der Region

Wie wird der Betrag berechnet?

Es gibt keine starre Formel. Das Jobcenter prüft den bisherigen Bedarf nach §20–22 SGB II (Regelbedarf, Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe) und legt darauf einen prozentualen Aufschlag fest. Bei kleineren Förderhöhen oft 100–200 € monatlich, bei Familien mit Kindern können auch 400–800 € pro Monat möglich sein. Wichtig: Eine Auszahlung erfolgt zusätzlich zum laufenden Bürgergeld.

Antworten zum Thema

Ja. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum laufenden Bürgergeld gezahlt — solange Hilfebedürftigkeit besteht. Es ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung.

Nein. Das Einstiegsgeld ist keine Einnahme im Sinne des SGB II und wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das macht es so attraktiv für Gründer.

Übersteigt Dein Einkommen den Bedarf, entfällt das Bürgergeld — und damit auch die Hilfebedürftigkeit. Das Einstiegsgeld läuft dann meist aus.

Wie hoch wäre Dein Einstiegsgeld?

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